Über eine Million Menschen suchen seit 2015 Schutz in Deutschland. Besonders die Fluchtursachen sowie die Umstände der Flucht bedingen, dass diese Gruppe von Schutzsuchenden ein erhöhtes Risiko hat, an einer psychischen Erkrankung zu leiden. So ist laut internationaler Überblicksarbeiten und Metaanalysen davon auszugehen, dass 34% der Geflüchteten an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und 20 bis 40% an einer depressiven Störung erkrankt sind.
Dennoch ist die psychotherapeutische Versorgung dieser Patientengruppe bislang größtenteils unzureichend. Ein wesentlicher Faktor stellt hierbei das Überwinden von Sprachbarrieren dar. Um erfolgreich psychotherapeutisch mit Geflüchteten zu arbeiten, bedarf es in den meisten Fällen dem Hinzuziehen einer Sprachmittlung. Auf diese besteht allerdings im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung laut Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) kein rechtlicher Anspruch. Vielmehr kann der Anspruch im Einzelfall geprüft und entschieden werden – ein Vorgang, der meist mit hohem bürokratischen Aufwand sowie langen Wartezeiten verbunden ist.
Um diese Versorgungslücke zu schließen, hat das Team von Wiwo e.V. 2021 in Kooperation mit der psychotherapeutischen Universitätsambulanz der Universität des Saarlandes einen Hilfsfonds ins Leben gerufen, mittels dessen Sprachmittlungskosten im Rahmen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Geflüchteten unbürokratisch übernommen werden können. Betroffene Therapeut/innen im ambulanten Setting sowie Geflüchtete, die einen Therapieplatz suchen, können sich jederzeit an uns wenden.